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Wir - die Rechtsanwälte von TURNER - verstehen uns als hochspezialisierte Berater in unseren Kernkompetenzen.


Unser Schwerpunkt liegt in der gesellschafts- und sanierungsrechtlichen Beratung und umfasst die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts. Alle Partner verfügen über eine langjährige Expertise in unseren Kompetenzfeldern. Die hohe juristische Qualität wird durch den Erwerb von Fachanwaltschaften und regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sichergestellt sowie durch Veröffentlichungen belegt.


Wir beraten Sie mit unternehmerischem Verständnis und finden mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich valide und kaufmännisch tragfähige Lösung.


Unsere Beratung erfolgt präzise, sorgfältig und schnell.


Unsere Beratungsschwerpunkte

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen;
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Unternehmenssteuerrechts;
  • Forensische Begleitung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, Auseinandersetzungen mit der Geschäftsleitung oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern;
  • Unterstützung von Gesellschaftern in formalen Fragen, etwa bei der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen.


Arbeitsrecht

  • Vertragsgestaltung;
  • Entwicklung und Umsetzung von Personalmaßnahmen;
  • Umwandlungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen, Übertragungen von Betrieben und Betriebsteilen,
  • Forensische Praxis.


Unternehmenskauf

Im Zuge des zunehmenden Wettbewerbs ist es für viele Unternehmen im Rahmen der Strategie notwendig, durch Investition oder Desinvestitionen Unternehmen oder Unternehmensteile zu kaufen oder zu verkaufen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei kann es sich um Asset- oder Sharedeals handeln. Da eine Vielzahl der Investitionen oft auf einer gewissen unsicheren Basis erfolgen - aufgrund des steten Wandels im Unternehmen-, ist es im Bereich der Vertragsgestaltung notwendig, diese Risiken angemessen abzusichern. Aufgrund unseres rechtlichen und wirtschaftlichen Verständnisses sind wir in der Lage, Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen und mit Ihren Vertragspartnern zu verhandeln. Des Weiteren beraten wir Sie gern bei der Strukturierung einer Akquisiton/Desinvestition.

Restrukturierung & Sanierung

  • Privatinsolvenz- und Restschuldbefreiung
  • Schuldenbereinigungsverfahren
  • Analyse der Krisenursachen;
  • Erstellung und Umsetzung von außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungskonzepten;
  • Begleitung bei der Restrukturierung und Reorganisation des Unternehmens;
  • Umsetzung von Personalmaßnahmen;
  • Begleitung des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens;
  • Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen;
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen im Vorfeld und während einer Insolvenz.


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