
Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung
Anwaltliche Schuldnerberatung auf Sylt
Nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Ihnen als Verbraucher/in, Freiberufler/in oder Selbstständige/r die Restschuldbefreiung gewährt, vorausgesetzt Sie haben sich redlich verhalten, vgl. § 1 Satz 2 InsO.

Verbraucher
Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist ein Insolvenzverfahren, das von Verbrauchern nur dann durchlaufen werden kann, wenn zuvor der Versuch einer aussergerichtlichen Schuldenbereinigung gescheitert ist. Nur eine geeignete Stelle oder Person - z.B. eine Schuldnerberatung oder auch ein Rechtsanwalt - kann dies zur Vorlage bei Gericht bescheinigen.
Wir begleiten Sie durch dieses Verfahren, sortieren Ihre Vermögensverhältnisse und entwickeln mit Ihnen einen Plan zur Bereinigung Ihrer Verbindlichkeiten. Sollte dies nicht die Zustimmung der Gläubiger finden, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und begleiten Sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Freiberufler oder Selbstständige
Auch als (ehemaliger) Freiberufler oder Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, sich Ihrer Verbindlichkeiten durch Restschuldbefreiung zu entledigen - unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dass ein vorgerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Insolvenzplanverfahren, durch das Sie einen gerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern herbeiführen mit dem Ergebnis, dass die verbliebenen Verbindlichkeiten erlassen werden können. Vorteil ist, dass dies auch in einer kürzeren Zeit als in 3 Jahren erfolgen kann.
